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Wildeshausen -
Am Mittwoch, dem 01. Dezember 2010, codiert die Polizei bei der Dienststelle an der Herrlichkeit 9 von 15.00 bis 18.00 Uhr kostenlos Fahrräder.
Bei der Codierung erhält das Fahrrad einen Spezialaufkleber mit einer individuellen Nummer. Diese Nummer wird zusammen mit den Personaldaten des Eigentümers und der Rahmennummer des Fahrrades in einer Datei gespeichert. Auf diesem Wege kann die Polizei bei Kontrollen jederzeit die Eigentumsverhältnisse überprüfen und Fahrraddiebe überführen. Die Fahrradcodierung stellt somit einen wichtigen Baustein in der Diebstahlprävention dar, da Diebe durch das Entdeckungsrisiko abgeschreckt werden. Darüber hinaus können codierte und damit registrierte Fahrräder im Falle des Abhandenkommens dem Eigentümer leichter zugeordnet werden.
Wer sein Fahrrad codieren lassen möchte, muss einen Personalausweis bzw. sonstiges Ausweisdokument mitführen und sollte nach Möglichkeit auch einen Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung/Kaufbeleg) für das Fahrrad mitbringen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.
Die bei der Codierung verwendeten Erfassungsbögen können auch von der Homepage der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land heruntergeladen und dann bereits im Vorfeld ausgefüllt werden. Das Codierverfahren ist auf dieser Seite auch ausführlich beschrieben:
www.polizei-delmenhorst.de
Bei den Polizeidienststellen in Ganderkesee, Wardenburg und Wildeshausen finden Fahrradcodierungen regelmäßig an jedem ersten Mittwoch eines Monats (sofern Werktag) statt.
Bei der Codierung erhält das Fahrrad einen Spezialaufkleber mit einer individuellen Nummer. Diese Nummer wird zusammen mit den Personaldaten des Eigentümers und der Rahmennummer des Fahrrades in einer Datei gespeichert. Auf diesem Wege kann die Polizei bei Kontrollen jederzeit die Eigentumsverhältnisse überprüfen und Fahrraddiebe überführen. Die Fahrradcodierung stellt somit einen wichtigen Baustein in der Diebstahlprävention dar, da Diebe durch das Entdeckungsrisiko abgeschreckt werden. Darüber hinaus können codierte und damit registrierte Fahrräder im Falle des Abhandenkommens dem Eigentümer leichter zugeordnet werden.
Wer sein Fahrrad codieren lassen möchte, muss einen Personalausweis bzw. sonstiges Ausweisdokument mitführen und sollte nach Möglichkeit auch einen Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung/Kaufbeleg) für das Fahrrad mitbringen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.
Die bei der Codierung verwendeten Erfassungsbögen können auch von der Homepage der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land heruntergeladen und dann bereits im Vorfeld ausgefüllt werden. Das Codierverfahren ist auf dieser Seite auch ausführlich beschrieben:
www.polizei-delmenhorst.de
Bei den Polizeidienststellen in Ganderkesee, Wardenburg und Wildeshausen finden Fahrradcodierungen regelmäßig an jedem ersten Mittwoch eines Monats (sofern Werktag) statt.
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